Ernährungsberatung
und -therapie
Verena Fedler
Staatlich anerkannte Diätassistentin
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Eine professionelle Ernährungsberatung kann von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst werden – vorausgesetzt, sie ist medizinisch notwendig.
Die rechtliche Grundlage dafür ist § 43 SGB V. Dieser erlaubt es den Krankenkassen, Maßnahmen zu fördern, die zur Verbesserung des Gesundheitszustands bei bestimmten Erkrankungen beitragen – wie z. B. durch eine gezielte Ernährungstherapie.
Damit die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt, benötigen Sie:
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eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
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einen Kostenvoranschlag von mir
Beides reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein – idealerweise gemeinsam. Viele Kassen übernehmen anschließend 80 bis 85 % der Kosten, bis zu einem festgelegten Maximalbetrag.
Wenn Sie Fragen zur Vorgehensweise haben, helfe ich Ihnen gern weiter.
Wann übernimmt die Krankenkasse eine Ernährungsberatung?
Damit die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Ernährungsberatung bezuschusst, muss ein medizinischer Grund vorliegen. Entscheidend ist, dass die Ernährung nachweislich Einfluss auf die Erkrankung hat – sei es als Ursache, Begleitfaktor oder zur Unterstützung der Therapie.
Eine Kostenübernahme kommt zum Beispiel bei folgenden Erkrankungen infrage:
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Krebserkrankungen
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Herz-Kreislauf-Erkrankungen (u.a. Bluthochdruck)
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Stoffwechselstörungen (u.a. erhöhte Blutfette, Gicht, Diabetes)
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Lebensmittelunverträglichkeiten (u.a. Laktoseintoleranz oder Fruktosemalabsorption)
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Zöliakie bzw. Glutenunverträglichkeit
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Adipositas | Übergewicht
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Untergewicht | Mangelernährung
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Erkrankungen der Verdauungsorgane (u.a. Leber- oder Pankreaserkrankungen)